Eine Stiftung in der Schweiz ist eine gemeinnützige Organisation, die mit einem Vermögen ausgestattet ist und bestimmte Ziele verfolgt. Sie ist rechtlich selbstständig und unabhängig von Einzelpersonen oder Unternehmen. Eine Stiftung kann auf verschiedene Bereiche spezialisiert sein, wie Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umwelt oder soziale Projekte.
Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz erfordert einen Stiftungsakt, der von einem Notar beglaubigt werden muss. Das Vermögen einer Stiftung kann aus Geld, Grundstücken, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten bestehen. Dieses Vermögen wird treuhänderisch verwaltet und durch Investitionen oder Zinserträge vermehrt. Die Gewinne und Erträge einer Stiftung kommen dann den definierten Zwecken zugute.
Eine Stiftung in der Schweiz kann von einer Einzelperson, mehreren Personen oder einem Unternehmen gegründet werden. Die Gründer legen in der Satzung fest, welche Ziele die Stiftung verfolgt und wie das Vermögen verwaltet und verwendet wird. Die Stiftung unterliegt der Aufsicht der eidgenössischen Stiftungsaufsichtsbehörde, die sicherstellt, dass die Stiftung ihre rechtlichen und gemeinnützigen Verpflichtungen erfüllt.
Stiftungen in der Schweiz spielen eine wichtige Rolle im Bereich sozialer Unterstützung, Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie tragen zur Förderung von Projekten und Institutionen bei und können auf lange Sicht positive Veränderungen in der Gesellschaft bewirken.
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